Lärmbelästigung ist wohl eine der häufigsten Ursachen für Streit unter Mietern. Seilspringen von oben, dröhnende Musik von rechts und lautes Geschrei vom Balkon – das sind nur einige der vielen Belästigungen, dien einem im alltäglichen Leben manchmal die Ruhe rauben können. Gegen manche Ruhestörung können Mieter und Eigentümer etwas tun. Gewisse Geräusche müssen sie aber - zumindest zeitweise – dulden. Um dies für die Gemeinschaft zu regeln und ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten, sind die wichtigsten Vorgaben meist in einer Hausordnung festgehalten.
Die gbt gibt ihren Mietern u. a. folgende Richtlinien zur Lärmvermeidung an die Hand:
Rücksichtnahme auf der einen, aber auch Toleranz auf der anderen Seite, ist die Lösung, um die sich alle bemühen sollten. Und gibt es doch einmal Unstimmigkeiten, sollte man diese erst einmal impersönlichen Gespräch bereden – dies auch gerne mit Unterstützung der gbt.
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